Einspeisevergütung 2025/2026:
Aktuelle EEG-Sätze.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) legt fest, wie viel Cent pro eingespeister Kilowattstunde Photovoltaikstrom Anlagenbetreiber erhalten. Die Vergütung sinkt halbjährlich und variiert je nach installierter Leistung und Einspeisung (Überschuss oder Volleinspeiser).
Vergütungssätze – Übersicht (Inbetriebnahme ab 01.08.2026)
Quelle: Bundesnetzagentur / EEG 2023 § 21 i. V. m. §§ 48, 49 (Stand: August–Dezember 2026)
| Anlagengröße | Teileinspeisung (Überschuss) | Volleinspeisung | Gültig ab |
|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh | 2026-08-01 |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh | 2026-08-01 |
| 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh | 2026-08-01 |
Anlagen zwischen den Leistungsgrenzen erhalten für jeden Teil gestaffelt den jeweiligen Satz. Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme (§ 25 EEG 2023). Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist das aktuelle EEG in seiner gültigen Fassung sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur.
Halbjährliche Degression (EEG 2023 § 49)
Vergütungssatz sinkt automatisch um 1 % alle 6 Monate (zum 01.02. und 01.08.)
| Zeitraum | Teileinspeisung bis 10 kWp | Volleinspeisung bis 10 kWp | Status |
|---|---|---|---|
| 01.02.2024 – 31.07.2024 | 8,11 ct/kWh | 12,87 ct/kWh | Archiv |
| 01.08.2024 – 31.01.2025 | 8,03 ct/kWh | 12,74 ct/kWh | Archiv |
| 01.02.2025 – 31.07.2025 | 7,95 ct/kWh | 12,61 ct/kWh | Archiv |
| 01.08.2025 – 31.01.2026 | 7,87 ct/kWh | 12,48 ct/kWh | Archiv |
| 01.02.2026 – 31.07.2026 | 7,79 ct/kWh | 12,36 ct/kWh | Archiv |
| 01.08.2026 – 31.01.2027 | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh | aktuell |
Berechnungsbeispiel: 10 kWp Hausdach-PV (Inbetriebnahme ab 01.08.2026)
Fazit: Der Eigenverbrauchsanteil (30 %) bringt durch eingesparten Strom zu 30 ct/kWh deutlich mehr Wirtschaftlichkeit als die Netzeinspeisung (70 %) zu 8,03 ct/kWh. Deshalb lohnt sich ein Batteriespeicher: Er erhöht die Eigenverbrauchsquote auf 70–90 % und maximiert den Ertrag erheblich.
Balkonkraftwerk: Keine EEG-Einspeisevergütung
Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke, Plug-in-PV) bis 800 W AC-Ausgangsleistung fallen nicht unter das EEG-Einspeisevergütungssystem. Der erzeugte Strom wird direkt im Haushalt verbraucht und verdrängt teuren Netzbezug. Bei einem Haushaltsstrompreis von ca. 30 ct/kWh und einem Jahresertrag von rund 700–900 kWh spart ein 800-W-Balkonkraftwerk typischerweise 210–270 € pro Jahr – ohne Bürokratie und Netzanmeldung beim Netzbetreiber.
Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Gilt die 20-Jahres-Garantie für alle Neuanlagen?
Ja, Anlagen die seit 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, erhalten die EEG-Vergütung für 20 Kalenderjahre ab dem Jahr der Inbetriebnahme (§ 25 EEG 2023). Der Anfangssatz ist festgeschrieben – die spätere Degression betrifft nur Neuanlagen, nicht bestehende Verträge.
Wer zahlt die Einspeisevergütung aus?
Der örtliche Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ist gesetzlich zur Abnahme und Vergütung verpflichtet. In der Praxis wird die Abrechnung über den zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) abgewickelt, der dem Anlagenbetreiber nach der Inbetriebnahme einen Einspeisevertrag anbietet.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Seit 1. Januar 2023 sind Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern einkommensteuerlich befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Eine Umsatzsteuerpflicht entfällt durch die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) oder die optionale Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG. Für steuerliche Fragen wende dich an einen Steuerberater.
Lohnt sich Volleinspeisung oder Eigenverbrauch mit Speicher?
Bei heutigen Strompreisen von ~30 ct/kWh ist die Volleinspeisung zu 12,22 ct/kWh (bis 10 kWp, ab 01.08.2026) wirtschaftlich selten überlegen. Eigenverbrauch mit Speicher ist meist rentabler: Jede selbst verbrauchte kWh erspart ca. 30 ct Bezugskosten, statt 12,22 ct als Volleinspeisung einzunehmen.
→ Speichersysteme im Vergleich